Der Zahlungsrahmen umfasst dadurch noch 19,2 Milliarden Franken. Das Parlament, das letztlich die Hoheit über den Voranschlag hat, hätte jeweils im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses (Wintersession) die Möglichkeit gehabt, die Prioritäten des Bundesrates anders zu setzen. Es hat aber von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht.
Weiter hat der Bundesrat am 8. November 2017 Grundsatzentscheide zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums getroffen. Der Entscheid sieht vor, dass die Schweiz neue Kampfflugzeuge und ein neues System für die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite für 8 Milliarden Franken beschaffen soll. Die Finanzierung soll über das ordentliche Budget der Armee erfolgen. Am 15. Mai 2019 hat er weiter die Botschaft zu einem Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit soll die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, in einer Grundsatzabstimmung über die Beschaffung zu entscheiden. Im Gegensatz dazu soll die Beschaffung der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite nach dem üblichen Verfahren, dh. ohne Möglichkeit eines Referendums, beschafft werden. Für die Kampfflugzeuge sind 6 Milliarden Franken und für die bodengestützte Luftverteidigung sind 2 Milliarden Franken vorgesehen.
Parallel zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums gelangen zahlreiche Hauptsysteme der Armee, namentlich der Bodentruppen, ans Ende ihrer Nutzungsdauer. Der Bundesrat hat bereits in seiner Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) darauf hingewiesen, dass eine Erneuerung all dieser Systeme mit einem Budget von 5 Milliarden Franken pro Jahr nicht möglich ist. Um die Fähigkeiten der gesamten Armee in den 2020er Jahren angemessen weiterentwickeln zu können, hat der Bundesrat am 8. November 2017 in Aussicht gestellt, dass das Budget der Armee real mit 1.4% p. a. wachsen soll. Gleichzeitig sind die Betriebskosten zu stabilisieren, sodass der grösstmögliche Teil des Wachstums für Investitionen zur Verfügung steht.
Zentral für die Armee und dessen Entwicklung ist insbesondere eine verlässliche, stabile und stetige finanzielle Lage. Die erwähnten Entscheide des Bundesrates stimmen positiv und nun gilt es sorgsam darauf zu achten, dass sie nicht wieder durch kurzfristig angesetzte Sparprogramme zunichte gemacht werden. Ohne finanzielle Planungssicherheit ist es nicht möglich, die Fähigkeiten des Gesamtsystems Armee parallel zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums zukunftsträchtig weiter zu entwickeln. Damit bliebe auch die Umsetzung der WEA Stückwerk; das verlangte Leistungsprofil wäre nicht zu erfüllen und müsste angepasst werden. Kurzfristige Kürzungen des Bundes können bei der Armee praktisch nur bei den Investitionen umgesetzt werden, denn die Ausbildung, der Betrieb wie auch die Einsätze der Armee müssen jederzeit gewährleistet werden.
Die aktuelle Finanzplanung (VA2020/IAFP2021-2023) zeigt für die Armee eine positive Entwicklung. Die 5 Milliarden Franken pro Jahr werden durch das bereits erläuterte Wachstum von 1.4% leichtüberschritten. Das Ziel der Stabilisierung der Betriebskosten scheint insgesamt erreichbar, trotz Mehraufwendungen zum Beispiel für eine erhöhte Bereitschaft im Luftpolizeidient (LP24) oder der Einführung eines Mobilmachungssystems mit der Dezentralisation von logistischen Gütern.
Der nächste Zahlungsrahmen 2021-2024, der mit der Armeebotschaft 2020 beantragt werden soll (Stand heute), wird voraussichtlich 21.25 Milliarden Franken betragen.
Gerhard Jakob, Finanzchef V im VBS
Foto: Ueli Liechti / VBS, DDPS - ZEM